Schadensfeststellung (ImmoSchaden-Bewerter)
Ich bin als Immoschaden-Bewerter zertifiziert, daher gilt bei mir folgendes:
Die Bewertung von Mängel und Schäden an Gebäuden (Baumängel und Bauschäden) sind eines der wichtigsten Punkte die ein ImmoSchaden-Bewerter (Bausachverständiger/Baugutachter) erkennen und bewerten sollte. Ich verfüge über fundierte Kenntnisse im Umgang mit Baumängel und Bauschäden und kann diese nicht nur erkennen sondern auch beurteilen und bewerten. Wir erfassen alle Schwachstellen und Mängelpunkte, bewerten diese und bestimmen die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Behebung sowie die erforderlichen Kosten.
Die Bewertung von Mängel und Schäden an Gebäuden (Baumängel und Bauschäden) sind eines der wichtigsten Punkte die ein ImmoSchaden-Bewerter (Bausachverständiger/Baugutachter) erkennen und bewerten sollte. Ich verfüge über fundierte Kenntnisse im Umgang mit Baumängel und Bauschäden und kann diese nicht nur erkennen sondern auch beurteilen und bewerten. Wir erfassen alle Schwachstellen und Mängelpunkte, bewerten diese und bestimmen die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Behebung sowie die erforderlichen Kosten.
Beratung bei Mängeln oder Schäden
Bei unsachgemäßer Ausführung von Bauleistungen ist es nicht immer notwendig gleich ein teures selbstständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Vielmehr sollte dem ausführenden Unternehmen klar dargelegt werden, dass die Ausführung so nicht in Ordnung ist. Ausreichend ist hier für gewöhnlich eine mündliche oder kurze schriftliche gutachterliche Stellungnahme. Diese wird dem Unternehmen zugeleitet. Meistens lässt es sich dadurch überzeugen, dass der Mangel vorhanden ist und beseitigt werden muss oder man muss weitere rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es ist auf jeden Fall davon abzuraten so genannte Ersatzvornahmen (die Mängelbeseitigung durch Drittfirmen auf Kosten der ursprünglich beauftragten Firma) ohne rechtliche Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt durchführen zu lassen.
Beratung bei Baumängel und Bauschäden, z.B. Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall o.ä
Auch bei der Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Feuchtigkeitsschäden, Schimmelpilzwachstum und ähnlichem stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Bei einer Beratung erfolgt eine Begehung des Objekts mit Prüfung des baulichen Zustandes inkl. der notwendigen Messungen wie z.B. Baufeuchtemessung, Oberflächentemperaturmessungen usw..
Über die Begehung und die dabei festgestellten Mängel und/oder Schäden wird bei der Beratung eine mündliche Auskunft erteilt bzw. falls gewünscht ein detailliertes Protokoll mit/ohne Fotos erstellt.
Natürlich kann von unserem Büro auch vor der Sanierung eine Kostenschätzung erstellt werden, Ausschreibungen erstellt werden und wir sind Ihnen auch gerne behilflich die richtigen Handwerker zu finden. Auch die Bauleitung / Bauüberwachung mit abschließender Bauabnahme bekommen Sie von uns aus einer Hand.
Das Honorar erfolgt nach Zeitaufwand abgerechnet zum Stundensatz von € 115 für den Sachverständigen bzw. von € 73 für Mitarbeiter.
In den vorgenannten Honoraren sind nicht enthalten:
Fahrtspesen, Kopien, Telefon, Porto, Auslagen für Unterlagenbesorgung, Mietkosten für Datenlogger € 65 (falls benötigt), Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Von Ihnen separat gewünschte Nebenleistungen - z.B. Erstellung eines Begehungsprotokolls werden ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet zum Stundensatz von € 115 für den Sachverständigen bzw. von € 73 für Mitarbeiter.