Beweissicherung bzw. Unterstützung bei Beweissicherungsverfahren
Eine Beweissicherung kann sowohl für einen möglichen Verursacher (Bauherr oder Bauunternehmer) als auch für den möglicherweise Geschädigten (Eigentümer einer Immobilie in der Nachbarschaft eines Bauobjekts) von erheblichen Vorteil sein. Die Beweissicherung ist hier wichtig, da sich nach erfolgter Baudurchführung die Beweislast umkehrt. Hier liegt natürlich das größere Problem immer auf der Seite des Beweispflichtigen. Dies ergibt sich rein schon aus der Tatsache das sich eine nachträgliche Beweiserbringung in der Praxis sehr schwierig gestaltet.
Das Honorar für eine Beweissicherung erfolgt nach Zeitaufwand abgerechnet zum Stundensatz von € 115 für den Sachverständigen bzw. von € 73 für Mitarbeiter. Natürlich ist es auch möglich ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
In den vorgenannten Honoraren sind nicht enthalten: Fahrtspesen, Kopien, Telefon, Porto, Auslagen für Unterlagenbesorgung, Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. Von Ihnen separat gewünschte Nebenleistungen - z.B. Erstellung eines Begehungsprotokolls werden nach Zeitaufwand abgerechnet zum Stundensatz von € 115 für den Sachverständigen bzw. von € 73 für Mitarbeiter.