Mietwert / -minderung

Mietwert /-minderung

Für Vermieter:
Ein Mietwertgutachten ist eine sinnvolle Investition, den Wert und die Rendite eines Mietobjekts zu erhalten.
Als Durchsetzungsgrundlage für den Eigentümer bzw. für den Mieter ist ein Mietwertgutachten eine gute Investition.
Wir liefern Ihnen die Datengrundlagen durch Vergleichsobjekte und erstellen bei Bedarf ein schriftliches Mietwertgutachten.
 
Für Mieter:
Wir bieten Unterstützung mit Hilfe unserer Datengrundlagen und unseres Fachwissens bei der Anfechtung bei Mieterhöhungen an.
Ebenso helfen wir bei der Mietminderung. Die Mietminderung wird auch von Fachanwälten sehr oft als Mittel für den Mieter übersehen immense Kosten zu sparen.
 
Zum Einsatz kann ein Mietwertgutachten auch bei Zwangsversteigerungen, Nutzungsentschädigung bei Scheidung und für Kapitalanleger als Renditeeinschätzung kommen.

Das Honorar erfolgt nach Zeitaufwand abgerechnet zum Stundensatz von € 115 für den Sachverständigen bzw. von € 73 für Mitarbeiter.

In den vorgenannten Honoraren sind nicht enthalten:
Fahrtspesen, Kopien, Telefon, Porto, Auslagen für Unterlagenbesorgung, Mietkosten für Datenlogger € 65 (falls benötigt), Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Von Ihnen separat gewünschte Nebenleistungen - z.B. Erstellung eines Begehungsprotokolls werden ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet zum Stundensatz von € 115 für den Sachverständigen bzw. von € 73 für Mitarbeiter.

Heubergstraße 7
83435 Bad Reichenhall

tel: +49 (0) 8651 65233
fax: +49 (0) 8651 766252
mobil: +49 (0) 179 7620138