Schadensbewertung (ImmoSchaden-Bewerter)
Ich bin als Immoschaden-Bewerter zertifiziert, daher gilt bei mir folgendes:
Die Bewertung von Mängel und Schäden an Gebäuden (Baumängel und Bauschäden) sind eines der wichtigsten Punkte die ein ImmoSchaden-Bewerter (Bausachverständiger/Baugutachter) erkennen und bewerten sollte.
Ich verfüge über fundierte Kenntnisse im Umgang mit Baumängel und Bauschäden und kann diese nicht nur erkennen sondern auch beurteilen und bewerten. Wir erfassen alle Schwachstellen und Mängelpunkte, bewerten diese und bestimmen die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Behebung sowie die erforderlichen Kosten.
Bei unsachgemäßer Ausführung von Bauleistungen ist es nicht immer notwendig gleich ein teures selbstständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Vielmehr sollte dem ausführenden Unternehmen klar dargelegt werden, dass die Ausführung so nicht in Ordnung ist. Ausreichend ist hier für gewöhnlich eine mündliche oder kurze schriftliche gutachterliche Stellungnahme. Diese wird dem Unternehmen zugeleitet. Meistens lässt es sich dadurch überzeugen, dass der Mangel vorhanden ist und beseitigt werden muss oder man muss weitere rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es ist auf jeden Fall davon abzuraten so genannte Ersatzvornahmen (die Mängelbeseitigung durch Drittfirmen auf Kosten der ursprünglich beauftragten Firma) ohne rechtliche Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt durchführen zu lassen.
Über die Begehung und die dabei festgestellten Mängel und/oder Schäden wird bei der Beratung eine mündliche Auskunft erteilt bzw. falls gewünscht ein detailliertes Protokoll mit Fotos erstellt. Falls später notwendig kann daraus später ein detailliertes Gutachten erstellt werden.
Das Honorar erfolgt nach Zeitaufwand abgerechnet zum Stundensatz von € 110 für den Sachverständigen bzw. von € 69 für Mitarbeiter.
In den vorgenannten Honoraren sind nicht enthalten:
Fahrtspesen, Kopien, Telefon, Porto, Auslagen für Unterlagenbesorgung, Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Von Ihnen separat gewünschte Nebenleistungen - z.B. Erstellung eines Begehungsprotokolls werden ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet zum Stundensatz von € 110 für den Sachverständigen bzw. von € 69 für Mitarbeiter.