Kurzgutachten/Wertschätzung

Kurzgutachten/Wertschätzung

Es ist anzuraten, nur dann eine Wertschätzung in Auftrag zu geben, wenn es keine Streitparteien gibt bzw. wenn das Gutachten vom Auftraggeber nur für eigene Zwecke benötigt wird. Behörden, Rechtsanwälte und Gerichte verlangen in der Regel ein Verkehrswertgutachten.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine kostengünstige Alternative zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten vor. Wertschätzungen (im Volksmund Kurzgutachten genannt) unterscheiden sich lediglich in der Form und vor allem dem Umfang des beschreibenden Textes und dem Wegfall eines 2. Berechnungsverfahrens bzw. einer Plausibilitätsprüfung. Das Ergebnis, also der Verkehrswert ( Marktert) ist der gleiche wie bei einem Verkehrswertgutachten.

In einer Wertschätzung erfolgt lediglich eine Beschreibung der gravierenden wertrelevanten Angaben wie die rechtliche und baurechtliche Situation und wertrelevante Mängel und Schäden. Auf eine detaillierte Beschreibung der Lage, Ausstattung usw. sowie einer Plausibilisierung des Werts wird verzichtet, da vorausgesetzt wird, dass den Auftraggebern eines Kurzgutachtens bzw. einer Wertschätzung das Objekt ausreichend bekannt ist.

Eventuelle Baumängel / Bauschäden, Modernisierungs- u. Instandhaltungsaufwand sowie Rechte und Belastungen (z.B. Leibrente, Pflegeverpflichtungen, Wohnungsrecht) werden beim Verkehrswert entsprechend berücksichtigt aber nicht detailliert beschrieben.

 

Das Honorar für eine Wertschätzung liegt z.B.:
bei einem Ein- und Zweifamilienhaus sowie Eigentumswohnungen bei 950 €,
bei Mehrfamilienhäusern bis zu 5 Wohnungen oder villenartigen Gebäuden bei 1.320 €.

Bei Wohn- und Geschäftshäusern bis 8 Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten bei 1.720 €,
bei Wohn- und Geschäftshäusern zwischen 9 und 18 Einheiten bei 2.090 €,
sowie bei Wohn- und Geschäftshäusern zwischen 19 bis 30 Einheiten bei 2.420 €.


Bei unbebauten Grundstücken bei 630 €.

 

In den vorgenannten Honoraren sind nicht enthalten:
Zeitaufwand der Ortsbesichtigung, Zeitaufwand für Beratungsleistungen (auch telefonisch), Zeitaufwand für ein separates Gebäude und/oder Grundtücke, zusammenstellen und Einarbeiten der Anlagen, Ermittlung der Rechte und Belastungen, Fahrtspesen, Kopien, Telefon, Porto, Auslagen für Unterlagenbesorgung, zusammenstellen und einarbeiten der Anlagen, Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Die Nebenleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet zum Stundensatz von € 120 für den Sachverständigen bzw. von € 76 für Mitarbeiter.

Nebenleistungen:

Berücksichtigung von Rechten / Lasten/ boG (Besonders objektspezifische Grundstücksmerkmale) sowie notwendige Zeiten bei Ämtern wie Grundbuchamt, Gutachterausschuss usw.

nach Zeitaufwand
Bewertung eines unbebauten Grundstücks mit anderer Nutzung bzw. anderem Wert wie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke etc.
360,- €

Einholung der Katasterkarte / Lageplan und/ oder Bodenrichtwert

50,- €
Einholung des Grundbuchauszuges und/oder Bodenrichtwert inkl. Kaufpreisliste
60,- €
Bindekosten (pro Ausfertigung)
15,- €
Ermittlung der Wohnflächen aus Bauplänen pro Raum
12,- €
Aufnehmen der Raummaße inkl. Planskizzen pro Raum
nach Zeitaufwand
2. Stichtag od. 2. ähnliches Objekt = Grundpreise - 50 %
Schätzung von Sanierungskosten
nach Zeitaufwand
Bewertung und Beschreibung eines zusätzlichen untergeordneten Gebäudes z.B. Garagen o.ä.
360,- €
Bewertung von Stellplätzen (Tiefgaragen-, Einzelgaragen- oder oberirdischen Stellplätzen)
210,- €

Heubergstraße 7
83435 Bad Reichenhall

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