Mündliche Verkehrswertermittlung
Es erfolgt eine Begehung des Objekts mit Prüfung des baulichen Zustandes (Beratung zu Baumängeln), an kritischen Bereichen Feuchtemessungen, und eine Auswertung der relevanten Daten. Die Berechnung erfolgt mit überschlägig ermittelten Daten in einem Berechnungsverfahren.
Eventuelle Baumängel / Bauschäden, Modernisierungs- u. Instandhaltungsaufwand sowie Rechte und Belastungen (z.B. Leibrente, Pflegeverpflichtungen, Wohnungsrecht) werden beim Verkehrswert entsprechend berücksichtigt.
Es erfolgt lediglich eine mündliche Auskunft über die ermittelten Werte.
Das Honorar für die Bewertung des Angebotspreises bzw. Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises liegt
bei Ein- u. Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen bei 570 €,
bei Mehrfamilienhäusern bis zu 5 Wohnungen oder villenartigen Gebäuden bei 920 €,
bei unbebauten Grundstücken bei 370 €,
und bei Wohn- und Geschäftshäusern bis 8 Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten bei 1.260 €.
Ohne Ermittlung des Angebotspreises richtet sich das Honorar nach Zeitaufwand, zum Stundensatz von 120 € für den Sachverständigen und 76 € für Mitarbeiter.
In den vorgenannten Honoraren sind nicht enthalten:
Zeitaufwand der Ortsbesichtigung, Ermittlung der Rechte und Belastungen, Ermittlung von Sanierungskosten, außergewöhnliche Recherchezeiten bei Ämtern, Fahrtspesen, Kopien, Telefon, Porto, Auslagen für Unterlagenbesorgung, Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Die Nebenleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet zum Stundensatz von € 120 für den Sachverständigen bzw. von € 76 für Mitarbeiter.
230,- €